Vor der Einschulung

Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden (Kann-Kinder). In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglicher Beeinträchtigung auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.

Schulbezirke der Waldschule Montabaur

Montabaur Innenstadt: Albertstraße (gerade Haus Nr. 2-32), Am Spiessweiher, Am Wassergraben, Colletstraße, Ederstraße, Eifelstraße, Elbestraße, Elgendorfer Straße, Eschelbacher Straße (ohne Haus Nr. 1-5 und 2-14), Fuldastraße, Fürstenweg (ohne ungerade Haus Nr. 1-27), Grubenfeld, Hermannstraße, Humbachstraße, Humboldtstraße, Hunsrückstraße (ohne ungerade Haus Nr.), Kurfürst-Dietrich-Straße, Martin-Luther-Straße, Mons-Tabor-Straße, Moselstraße, Neissestraße, Oderstraße, Rheinstraße (Haus Nr. 40, 42, 46, 59, 59a, 61, 65, 67), Rhönstraße, Ruhrstraße, Ruwerstraße, Saarstraße, Spessartstraße, Taunusstraße, Von-Bodelschwingh-Straße, Von-Orsbeck-Straße, Warthestraße, Werrastraße, Weserstraße, Wölfchesbitzstraße

Stadtteile: Bladernheim, Elgendorf, Eschelbach, Ettersdorf, Horressen, Reckenthal und Wirzenborn

Ganztagsangebot für Gastschüler aus den Schulbezirken der Grundschule Welschneudorf, der Grundschule Niederelbert und der Grundschule Horbach

In der ersten vollständigen Schulwoche nach den Sommerferien werden im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Ort und Zeit der Anmeldung für die schulpflichtigen Kinder bekannt gegeben. Den Eltern der schulpflichtigen Kinder geht auch eine schriftliche Einladung durch die Schule zu. Ort und Zeit der Anmeldung für die noch nicht schulpflichtigen Kinder (Kann-Kinder) werden in der ersten Februarhälfte im Wochenblatt der Verbandsgemeinde bekannt gegeben.

In der zweiten oder dritten Woche nach den Sommerferien findet für die Eltern der zukünftigen Erstklässler ein Elternabend statt, zu dem schriftlich eingeladen wird. An diesem Abend erhalten die Eltern allgemeine Informationen zur Waldschule, Informationen zur Schulanmeldung, zum Ablauf des folgenden Jahres und zum Begriff der Schulfähigkeit. Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt in der dritten oder vierten vollständigen Schulwoche nach den Sommerferien. Die Anmeldung der noch nicht schulpflichtigen Kinder erfolgt in der zweiten Februarhälfte.

Bei der Schulanmeldung müssen folgende Unterlagen im Sekretariat vorgelegt werden.
1) Geburtsurkunde des Kindes
2) Nachweis über den Besuch einer Kindertagesstätte (Bescheinigung)
3) Nachweis über den Masernschutz (Impfpass oder ärztliche Bescheinigung)

Im Rahmen der Schulanmeldung werden mit jedem Kind freiwillig einige Übungen gemacht, um einen ersten Eindruck über eventuell bestehende gravierende Beeinträchtigungen zu gewinnen. Diese Kinder können dann einen vorgezogenen Termin beim Gesundheitsamt bekommen bzw. nach Rücksprache mit den Eltern sonderpädagogisch überprüft werden. Die Eltern informieren die Schule über diagnostizierte oder vermutete Beeinträchtigungen ihres Kindes.

Vom Gesundheitsamt wird die schulärztliche Untersuchung vorgenommen. Das Gesundheitsamt benennt bis zum 31. Januar der Grundschule unter Angabe von Gründen die Kinder, deren körperliche, und/oder geistige Entwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit im Unterricht noch nicht erwarten lässt. Für die nicht schulpflichtigen Kinder erfolgt diese Meldung bis zum 31. Mai.
Die Grundschule tauscht sich mit dem Kindergarten über die Entwicklung der Kinder aus, wenn die Eltern zugestimmt haben.

Kinder, die schulpflichtig sind, besuchen die Grundschule mit Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres, sofern sie nicht vom Schulbesuch zurückgestellt sind. Über die Aufnahme von vorzeitig zum Schulbesuch angemeldeten Kindern entscheidet der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt bis zum 15. Juni. Die Gründe einer ablehnenden Entscheidung werden den Eltern schriftlich mitgeteilt. Auf Antrag der Eltern kann der Schulleiter aus wichtigem Grund (z. B. Besuch der Ganztagsschule) einem Schüler oder einer Schülerin im Einvernehmen mit dem Schulleiter der aufnehmenden Schule eine andere Grundschule zuweisen. Dies bedeutet, dass Kinder aus Grundschulen der Verbandsgemeinde Montabaur, an denen es kein Ganztagsangebot gibt, auf Antrag der Eltern einen Gastschulantrag an die Waldschule Montabaur stellen können.

Auf Antrag der Eltern kann der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt schulpflichtige Kinder aus wichtigem Grund vom Schulbesuch zurückstellen. Eine Zurückstellung soll in der Regel nur vorgenommen werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Der Antrag ist bis zum 15. Mai bei der Schule zu stellen und zu begründen. Die Entscheidung des Schulleiters wird den Eltern bis zum 15. Juni mitgeteilt.
Ein Zurücktreten von Klassenstufe 1 in die KiTa ist seit einigen Jahren nicht mehr möglich. Kinder, bei denen sich im Laufe des 1. Schuljahres Förderbedarf herausstellt, werden individuell gefördert. Es finden regelmäßig Elterngespräche und Elternsprechtage statt.

Das 1. und 2. Schuljahr werden als pädagogische Einheit gesehen. Es werden keine Noten erteilt und es findet keine Versetzung vom 1. in das 2. Schuljahr statt. Hiermit wird den unterschiedlichen Voraussetzungen, mit denen die Kinder in die Schule kommen, Rechnung getragen. Den Kindern soll Zeit für ein individuelles Lernen gegeben werden. Auch in den Klassenstufen 3 und 4 bestehen vielfältige Möglichkeiten der Differenzierung und des Nachteilsausgleichs bei Teilleistungsstörungen. Dies geht von differenzierten Lernmaterialien und Leistungsnachweisen bis hin zum Aussetzen der Notengebung in einzelnen Teilbereichen oder Fächern.