Schulelternbeirat

Obere Reihe v.l.: Fr. Englisch (stellv. Schulelternsprecherin) , Fr. Benedikt (Schulelternsprecherin) , Fr. Harre
Untere Reihe v.l.: Hr. Merz, Hr. Heibel

Unsere Aufgaben

Schulgesetz (SchulG)
Vom 30. März 2004

§ 40
Schulelternbeirat

(1) Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.
(2) Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.
(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle Angelegenheiten, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind.

Ihr Kontakt

Wir möchten die Interessen der Eltern im Sinne der SchülerInnen vertreten. Für dieses Vorhaben sind wir unter der E-Mail-Adresse SEBWaldschule@waldschule-montabaur.de erreichbar.