Betreuende Grundschule

Die Verbandsgemeinde Montabaur als Träger der Grundschulen in der Verbandsgemeinde Montabaur bietet ein außerunterrichtliches und freiwilliges Betreuungsangebot an der Waldschule Montabaur an. Die Betreuende Grundschule hat als Aufgabe die Betreuung und Aufsicht von Grundschulkindern vor und nach dem allgemeinen Unterricht, außerhalb der Ferienzeit. Sie ist unabhängig von der Anmeldung zur Ganztagsschule.

Die Kinder an der Waldschule Montabaur können von Montag bis Freitag jeweils von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 12.15 Uhr bis 14.00 Uhr durch außerschulische Kräfte betreut werden. Gerade die Frühbetreuung und die Mittagsbetreuung am Freitag können auch für SchülerInnen der Ganztagsschule interessant sein. Da es gegenwärtig nur eine Gruppe in der Betreuenden Grundschule gibt, findet keine Hausaufgabenbetreuung im Rahmen der Betreuenden Grundschule statt. Eine Ausweitung der Betreuungszeiten auch auf die Zeit nach der Ganztagsschule (Spätbetreuung) ist bei ausreichendem Bedarf möglich. Der Betreuungsbedarf wird jährlich erfasst.

Bitte im Falle einer Krankheit oder Beurlaubung der Betreuungskinder die Mitarbeiter der Betreuenden Grundschule frühzeitig gegen 7.15 Uhr telefonisch informieren. Sollte die Krankmeldung auch die Unterrichtszeit betreffen, informieren Sie zusätzlich bitte auch das Sekretariat. Falls Ihr Kind früher oder später als üblich von der BGS nach Hause gehen soll, geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Mitteilung mit. Eine mündliche Information über das Kind genügt in diesen Fällen nicht. Wenn Sie Ihr Kind am Nachmittag abholen, müssen Sie die Damen der Betreuung darüber informieren, da es sonst unmöglich ist, einen Überblick über Anwesenheit der Kinder zu haben. Falls keine Krankmeldung oder Beurlaubung vorliegt, gelten für Ihr Kind die Betreuungszeiten, die Sie bei der Anmeldung zur Betreuenden Grundschule angegeben haben. 

Die Aufnahme und die Abmeldung des Kindes von der Betreuenden Grundschule erfolgt im Schulsekretariat der Waldschule und wird von dort an die Verbandsgemeinde weitergeleitet. Aufnahmeberechtigt sind SchülerInnen der Grundschule. Ein Rechtsanspruch auf das Betreuungsangebot besteht nicht. Die Kosten belaufen sich gegenwärtig auf 20 Euro pro Monat. Eine Anmeldung ist nicht auf das jeweilige Schuljahr begrenzt. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, maximal bis zum Ende der Schulpflicht der Grundschule. Auf dem Anmeldeformular befinden sich auch die Satzung und die Zahlungsanweisungen. Eine Anmeldung kann auch im laufenden Schuljahr erfolgen. Die Abmeldung ist mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich dem Schulsekretariat mitzuteilen.

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